Beratung

Das Fremdenrecht ist in den letzten Jahren immer komplexer und verworrener geworden. Gerade für Laien ist die Rechtslage sehr unübersichtlich und schwer verständlich.

 

Sie brauchen eine gute Fremdenrechtsberatung?

Die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, sind

  • Wie bekomme ich ein Visum oder einen Aufenthaltstitel?
  • Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel verlängern?
  • Wann bekomme ich die Staatsbürgerschaft?
  • Wie bekomme ich die Rot-Weiß-Rot-Karte?
  • Wie erhalte ich die Blaue Karte EU?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann meine Familie im Rahmen der Familienzusammenführung/des Familiennachzugs nach Österreich kommen?
  • Was ist ein Zweckänderungsantrag?
  • Warum dauert mein Asylverfahren so lang?
  • Warum werde ich nicht als Flüchtling anerkannt?
  • Wann bekomme ich subsidiären Schutz?
  • Was ist eine Aufenthaltsehe/Scheinehe?
  • Warum habe ich Aufenthalts- bzw. Einreiseverbot?
  • Wie kann ich gegen einen Bescheid eine Beschwerde einbringen?
  • Fragen in fremdenpolizeilichen Belangen

Jede dieser Fragen ist aufgrund einer individuellen Geschichte und somit von Fall zu Fall anders zu beantworten. Wir von Embacher | Neugschwendtner bemühen uns jedenfalls, Sie über Ihre Rechtsfragen verständlich zu beraten und schlagen Ihnen den bestmöglichen Lösungsweg vor.

 

Fremdenrechtsberatung für Unternehmen

Auch für einheimische und internationale Unternehmen sowie ArbeitgeberInnen wird es zunehmend schwieriger, sich im Wirrwarr des österreichischen Fremdenrechtes zu orientieren.

Die häufigsten Fragen, die uns von Unternehmerseite gestellt werden (und die wir nur nach Kenntnis der gesamten Situation beurteilen können)

  • Wie kann ich eine ausländische Schlüsselarbeitskraft beschäftigen?
  • Wer bekommt die Rot-Weiß-Rot-Karte?
  • Wer bekommt die Blaue Karte EU?

Jede fremdenrechtliche Beratung ist anders. Wir legen größten Wert darauf, unseren KlientInnen eine ehrliche und realistische Beurteilung ihrer rechtlichen Situation zu geben (diese umfasst auch die faire Einschätzung der Vertretungskosten.)

Bitte beachten Sie, dass dieses Erstgespräch kostenpflichtig ist.

Vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.

 

Fremdenrechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen