Schwerpunkte
Fremden- und Asylrecht
Dass unser Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Fremden- und Asylrecht liegt, ist kein Zufall. Denn gerade Menschen, die mit der deutschen Sprache und unserem Rechtssystem nicht ausreichend vertraut sind, benötigen die bestmögliche Beratung und Vertretung. Wir treten dafür ein, dass auch sozial schwache und schutzbedürftige Personen in Österreich ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können. So engagieren wir uns unter anderem in Projekten wie „Netzwerk Asylanwalt“ und diversen Beratungseinrichtungen.
Wir unterstützen unsere KlientInnen bei sämtlichen fremdenrechtlichen Problemstellungen und bieten umfassende Beratung und Vertretung im Asylverfahren, gegenüber der Fremdenpolizei, im Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts, bei Fragen des Zugangs zum Arbeitsmarkt oder im Staatsbürgerschaftsverfahren.
Verwaltungsstrafrecht
Ein weiteres Tätigkeitfeld liegt im Verwaltungsstrafrecht. Auch hier verfügen wir über langjährige Erfahrung und vertreten unsere KlientInnen, darunter große und kleine Unternehmen, in Verwaltungsstrafverfahren. Eine Spezialisierung besteht vor allem im Ausländerbeschäftigungsgesetz, Gewerberecht, Lebensmittelrecht und Öffnungszeitengesetz.
Beratung und Vertretung
Wir legen Wert darauf, unseren KlientInnen eine ehrliche und realistische Beurteilung ihrer rechtlichen Situation zu geben, dies beinhaltet auch eine Einschätzung der Vertretungskosten. Kostenpflichtige Beratungstermine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.
